Eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage die im Notfall und/oder bei einem Stromausfall nicht betriebsicher funktioniert, ist eine Gefahr für Leib und Leben.
Deshalb ist eine regelmäßige Überprüfung der Nennbetriebsdauer und eine Instandsetzung bei Mängel so wichtig.
Grundlage unserer Unternehmensphilosophie:
Wir wollen unseren Kunden neben präzise ausgeführter Wertarbeit eine eingehende fachliche und kompetente Beratung bieten.
Für die Kompetenz unserer Beratung spricht die Erfahrung von über 6 Jahren im technischen Innendienst/Kundendienst einer Herstellerfirma für Sicherheitsbeleuchtung im Kreis Soest.
Der Kundenservice soll Ihnen helfen, die Betriebssicherheit Ihre Anlage und der Anlage Ihres Kunden zu erfüllen.
Auch soll der Service Ihnen speziell helfen, wenn Sie noch keine Erfahrungen mit Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sammeln konnten.
Einen 24h Notdienst soll die Betriebssicherheit Ihrer Anlage sicherstellen.
Wichtiger Hinweis für alle Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Auszug aus der VDE 108-100:
Regelmäßige Wartung ist durchzuführen. Der Betreiber des Gebäudes muss eine zuständige Person bestimmen, die die Wartung des Systems überwacht. Diese Person muss
ausreichende Befugnisse haben, um die Ausführung der notwendigen Arbeiten veranlassen zu können, die notwendig sind, um die korrekte Betriebsbereitschaft des Systems
sicherzustellen.
Somit ist der Betreiber nicht verpflichtet nur den Hersteller zu beauftragen.